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Wertermittlungs-Anfragen: Wir erstellen Gutachten nach den Vorschriften der unter Berücksichtigung der
und des .
Dazu haben wir für Sie zum Download folgende Unterlagen bereitgestellt: Sie möchten wissen, ob und wann wir Ihre Immobilie bewerten können?
Rufen Sie uns an 0221/7409464. Wie beraten Sie gerne über Gegenstand und Zweck sowie Art des Gutachtens sowie welche der für eine Bewertung erforderlichen Unterlagen Sie beisteuern können. Wir sprechen den Ortstermin mit Ihnen ab. Anschließend erhalten Sie unser maßgeschneidertes Angebot. Selbstverständlich sind marktbezogene Verkehrswert-Gutachten aus unserem Hause gerichtsfeste Urkunden, neutral, unabhängig und vollständig. Denn genau diese Qualität ist bei Scheidungen, Erbauseinandersetzungen und zur Vorlage beim Finanzamt besonders wichtig. Wenn Sie das Gutachten im Rahmen einer Erbauseinandersetzung und / oder zur Vorlagen beim Finanzamt zum "Nachweis des geringeren gemeinen Wertes" benötigen, dann kann das Gutachten-Honorar als Nachlassverbindlichkeit behandelt werden. Der BFH hat in seinem Urteil vom 09.12.2009 AZ II R 37/08 entschieden, dass die im Zusammenhang mit der Erbauseinandersetzung angefallenen Kosten für die Bewertung des umfassenden Immobilienbesitzes, Notar- und Gerichtskosten sowie Rechtsanwaltskosten als Nachlassverbindlichkeiten bei der Ermittlung der Erbbschaftssteuer zum Abzug zuzulassen sind. Durch aktuelle Entscheidung bestätigt! Sie haben noch Fragen? - Nennen Sie uns einfach Ihre Wünsche - Wir melden uns kurzfristig
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