Leitbild der qualifizierten Sachverständigen
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Was leisten Experten?

Kluge Menschen haben den Begriff «Experte» treffend definiert. Einige dieser Definitionen möchte ich Ihnen nicht vorenthalten, denn auch wir mussten schmunzeln:
  • Ein Experte ist ein gewöhnlicher Mensch, der - wenn er nicht daheim ist - anderen gute Ratschläge erteilt. - nach Oscar Wilde
  • Ein Experte ist jemand, der hinterher immer ganz genau sagen kann, warum seine Prognose nicht gestimmt hat. - Winston Churchill
  • Ein Fachmann kennt einige der schlimsten Fehler, die man in dem betreffenden Fach machen kann. Er versteht es deshalb sie zu vermeiden. - nach Werner Heisenberg

 Gerade ältere Objekte sind nur sehr schwer zu bewerten

Genaue Expertise fixiert den Immobilienwert
Nur vertrauenswürdige Gutachten können dazu beitragen, Streitigkeiten zu vermeiden.

Vor etwa fünfzehn bis zwanzig Jahren kam der Großteil der Anfragen nach Gutachten von Gerichten oder Banken. Mittlerweile sind über 60 Prozent der Kunden Privatper­sonen oder Unternehmen, die von einem unabhängigen Sachverständigen wissen möchten, welchen Marktwert ihre Immobilie hat.

Immer mehr Verbraucher lassen vor dem Kauf oder Verkauf den Wert der Immobilie von unabhängigen Sachverständigen durch ein Gutachten bestimmen. Auch bei Scheidungen oder Erbstreitigkeiten, zu Beleihungszwecken oder bei Auseinander­setzungen mit dem Finanzamt ...; eine Bewertung - in der Fachsprache Verkehrswert genannt - gibt Sicherheit über den Marktwert der Immobilie.

Weil die Immobilie häufig den größten Vermögenswert darstellt, wollen immer mehr Kunden auf Nummer sicher gehen, und sich von unabhängiger Seite den Wert der Immobilie taxieren lassen. Vielfach lassen sich Erbauseinandersetzungen nur mit Hilfe eines Gutachtens schlichten. Dies macht gerade dann Sinn, wenn die eine Partei den Grundbesitz erbt und die andere Partei auszahlen soll. Mit einem Schiedsgutachten kann man oft verhindern, dass die Streitparteien Anwälte und Gerichte einschalten.

Gerade bei älteren Gebäuden oder wenn in den letzten Jahren keine Modernisierun­gen erfolgten, ist es für den Laien fast unmöglich, den Wert zu bestimmen. Auch bei halbfertigen Gebäuden oder im Ausbau befindlichen Häusern ist es kompliziert, die schon erbrachten und noch zu leistenden Handwerkerarbeiten genau zu taxieren. Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Bestimmung der Energie-Effizienz Ihres Gebäudes. Im Rahmen der Umsetzung der Energiesparverordnungen haben wir bereits seit 2002 die Vorschriften der EnEV in der Bewertung beachtet und beo­bachten sehr genau, wie der Markt auf durchgeführte Energiesparmaßnahmen reagiert. In unseren Gutachten sind Angaben zur Energie-Effizienz des Gebäudes enthalten.

Nicht immer sind nachträgliche Wärmedämmungen sinnvoll - sie sollten auch in einem sinnvollen Verhältnis zur Restnutzungsdauer stehen. Die Kosten der Maßnahmen dürfen mögliche Energieeinsparungen nicht überschreiten. Wir achten darauf, dass Energiesparmaßnahmen mit Sachverstand und Augenmaß durchgeführt werden. Nach unserer Einschätzung ist ein gesundes Innenraumklima und die Vermeidung von Schimmel wesentlich wichtiger, als die Rettung des Weltklimas. Auch den Heraus­forderungen einer alternden Gesellschaft müssen mit hoher Priorität gelöst werden. Wir stehen für ganzheitliche Lösungen.

Die Bezeichnung "Sachverständiger" ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Die Folge: Auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich so. Um wirkliche Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetz­gebung die öffentliche Bestellung vor. Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist. Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Das bedeutet: Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse verlassen.

Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Um das Gütesiegel der öffentlichen Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem aufwendigen Prüfverfahren unterziehen. Sie unterliegen einer ständigen Überwachung und sind zu regelmäßiger Weiterbildung und Qualitätssicherung verpflichtet.

Die Kosten eines Gutachtens richten sich nach dem Wert der zu bewertenden Immobilie und dem Schwierigkeitsgrad. Es gibt nur für Gutachterausschüsse eine Gebührenordnung. Sie können davon ausgehen, dass wir unsere Gutachten zu ähnlichen Kosten abrechnen. Unsere Gutachten sind keine Massenware, sondern werden individuell für Ihre Immobilie maßgeschneidert angefertigt. Wir berück­sichtigen alle individuellen wertbeeinflussenden Details und orientieren uns ausschließ­lich am Markt. Unsere Gutachten sind Urkunden, gesiegelt und gebunden und genießen deshalb höchstes Vertrauen bei Gerichten und dem Finanzamt.

Sorgfältig erstellte Gutachten brauchen Ihre Zeit. Die Recherche bei vielen Behörden und die notwendige Marktanalyse ist mit ein Grund dafür, dass die Auftraggeber oft sechs bis acht Wochen auf die Fertigstellung ihres Gutachtens warten müssen.

Dafür liegt Ihr Auftrag bei uns in guten Händen. Dazu stehen wir mit unserem guten Namen.