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Leibrentenbarwertfaktoren

Leibrentenbarwertfaktoren werden zur Ermittlung des Barwertes von Nießbrauch­rechten, Wohnungsrechten, an die Lebenserwartung von Berechtigten gebundene Reallasten oder Altenteilsrechten und Pflegeverpflichtungen, so genannten Leibge­dingen, benötigt. Für sämtliche an das Leben einer Person gebundenen Rechte dürfen keine Zeitrentenbarwertfaktoren, sondern nur Leibrentenbarwertfaktoren zum Ein­satz kommen. Denn nur diese berücksichtigen neben der üblichen Lebenserwartung auch das Risiko der Überlebenswahrscheinlichkeit.

Zur Ableitung von Leibrentenbarwertfaktoren benötigt man zunächst einen Ertrag, der in der Regel monatlich vorschüssig anfällt. Dieser Ertrag wird für ein Jahr als Rate R ausgewiesen. Nun sollte man die letzte vor dem Bewertungsstichtag veröffentlichte Sterbetafel des Statistischen Bundesamts heranziehen, weil die Lebenserwartung der deutschen Bevölkerung Jahr für Jahr leicht zunimmt.

Was kann man aus Sterbetafeln entnehmen?

ScreenShot der Sterbetafel 2009/2011
 
Die bis 1999 veröffentlichten Sterbetafeln enden mit dem Alter 90, danach mit dem Alter 100 Jahre. Zur Berechnung von Leibrentenbarwertfaktoren benötigt man die jeweilige Anzahl der Überlebenden im Alter x «lx». Für die Ableitung von Leibren­tenbarwertfaktoren muss man diese Absterbeordnung durch eine Schätzung soweit ergänzen, bis auch der/die letzte Überlebende eines Geburtsjahrgangs verstorben ist. Diese Schätzung orientiert sich an den Daten der letzten Allgemeinen Sterbetafel für die Jahre 1986/1988, die nach der letzten Volkszählung erstellt wurde.

Der Leibrentenbarwertfaktor ist für jedes Geschlecht separat zu berechnen. Auch für jedes Alter muß der Faktor erneut separat berechnet werden. Nun gibt es nicht nur Leibgedinge, die an das Leben einer Person gebunden sind. (Leibgeding ist der Ober­begriff für an das Leben gebundene Rechte und Belastungen an Grundstücken.) Neben so genannten "verbundenen Rechten", die z.B. an das Leben eines Ehepaares gebun­den sind, wobei man hier zwischen verbundenen Rechten bis zum Zeitpunkt des/der Erstversterbenden und verbundenen Rechten bis zum Zeitpunkt des/der Letztver­sterbenden zu unterscheiden hat, gibt es auch Fälle, in denen eine Rente erst beginnt, wenn eine andere Person verstorben ist und die berechtigte Person noch lebt. Diese Leibrenten nennt man Überlebensrenten. Da grundstücksbezogene Leibgedinge in der Regel auf monatlich vorschüssige Rentenzahlungen abstellen, ist eine Umrechnung von jährlich nachschüssig auf monatlich vorschüssig vorzunehmen.

In der Praxis kommen verbundene Leibrentenbarwertfaktoren aber nicht nur für Ehepaare vor, sondern auch für Geschwister, Lebenspartnerschaften, gleich- und verschieden geschlechtliche Personenmehrheiten. Es gibt auch Fälle, in denen ein Ehepaar erst verstorben sein soll, bevor das nächste Ehepaar eine Rente oder ein Nießbrauchrecht erhalten soll, und dass nach dem Tod beider Ehepaare eine entfernte Tante in den Genuß einer danach beginnenden Überlebensrente kommen soll.

Es gibt natürlich zwischenzeitlich einschlägige Tabellen mit Leibrentenbarwertfaktoren. Häufig sind diese Tabellen jedoch nicht gut nutzbar, weil der Zinssatz nur in 0,25 % Schritten berechnet wurde, oder weil man im Scheidungsfall den Leibrentenbarwert­faktor für eine historische Sterbetafel benötigt, oder weil bei verbundenen Leben nur getrennt geschlechtliche Personen in 5-Jahresschritten tabelliert sind. Wir haben des­halb die Excel-Anwendung LRBWF geschaffen, die für sämtliche Deutschen Sterbeta­feln, die jemals durch das Statistische Bundesamt veröffentlicht wurden, die wesent­lichsten Leibrentenbarwertfaktoren für beliebige Fälle von Personenmehrheiten und für beliebige Zinssätze als monatlich vorschüssige Faktoren auswirft.

ScreenShot Leibrentenbarwertfaktor-Dokumentation

Unseren Fachkollegen bieten wir an, gegen eine Gebühr von 15,00 € zuzüglich MWSt., jeden gewünschten Leibrentenbarwertfaktor als Anhang per email zu zu senden. Wir benötigen dazu den Bewertungsstichtag, den gewünschten Zinssatz sowie Geschlecht und Geburtstag der begünstigten Personen. Sie erhalten dann eine der vorstehenden Berechnung entsprechende Datei, die zusätzlich auch die statis­tische Lebenserwartung und die verwendete Sterbetafel mit Erscheinungsdatum liefert. Auf Wunsch liefern wir auch die entsprechenden Leibrenten-Abzinsungsfaktoren für die Sachwertberechnung nach WertR06. Wir verwenden automatisch die letzte vor dem Stichtag veröffentlichte Sterbetafel. Diese Datei können Sie in Ihr Gutachten einfügen und liefern Ihren Kunden damit eine gerichtsfeste Dokumentation.

Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind wir Ihre erste Wahl in all den Fällen, in denen Sie sich als Immobilieneigentümer mit einer vorzeitigen Über­tragung von Grundeigentum unter dem Vorbehalt eines lebenslänglichen Wohnungs­rechts oder Nießbrauchrechts oder mit dem beabsichtigten Verkauf auf Rentenbasis beschäftigen. Häufig werden auch Gutachten für mit Leibgedingen belastete Grund­stücke benötigt. Wir erstellen auch Gutachten zum Nachweis des niedrigeren "Gemei­nen Wertes" gegenüber Ihrem Finanzamt. Wir liefern Ihnen durch eine sorgfältige, ganzheitliche Bewertung Ihres Grundvermögens die wirtschaftliche Grundlage für eine sorgfältig bedachte, ggf. steuerlich begünstigte Vermögensübertragung.

Sofern Sie ein Gutachten für Ihren Fall benötigen, werden wir gerne tätig. Wir haben eine betriebswirtschaftliche Ausbildung und liefern u.a. Gutachten für finanzwirtschftliche Zwecke. Sprechen Sie uns an.