Wodurch zeichnet sich ein öffentlich bestellter Sachverständiger aus?
Öffentlich bestellte Sachverständige werden nach sorgfältiger Überprüfung der beruflichen Entwicklung, der persönlichen Integrität und der fachlichen Ausbildung von einer öffentlich-rechtlichen Institution bestellt und vereidigt (u.a. durch die Industrie- und Handelskammern). Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zeichnet sich durch besondere Sachkunde, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit aus. Er unterliegt der ständigen Aufsicht durch die Bestellungskörperschaft.
Wo wird der öffentlich bestellte Sachverständige beötigt?
Immer dann, wenn
- eine unabhängige fachliche Beratung oder Information gefordert wird,
- ein Schaden beurteilt oder eine Schadensursache zu ermitteln ist,
- eine Sache bewertet werden soll,
- ein fachlicher Streit gerichtlich oder außergerichtlich geklärt oder
- der tatsächliche Zustand eines Gegenstandes, etwa zu Beweiszwecken, festgestellt werden soll,
kann ein öffentlich bestellter Sachverständiger die benötigte Hilfestellung leisten.
Gutachten öffentlich bestellter Sachverständiger genießen eine hohe Glaubwürdigkeit und stellen oft die Basis einer gütlichen Einigung dar. Lesen Sie dazu den Aufsatz in
"Der Sachverständige 06/2013", in dem die besondere Stellung des öffentlich bestellten Sachverständigen deutlich wird.
Im Allgemeinen ist die öffentliche Bestellung und Vereidigung auf 5 Jahre befristet. Sie wird dann auf Antrag verlängert, wenn sich zum Einen keine Beanstandungen ergeben haben und zum Anderen, wenn sich die Bestellungskörperschaft nach einer erneuten Überprüfung von der persönlichen Integrität und der fachlichen Qualität der aktuellen Sachkunde überzeugt hat.