Leitbild der qualifizierten Sachverständigen
Sie sind hier: Home Startseite/Home/Zertifiziert
 HOME
   Wir über uns
   öffentlich bestellt
   Referenzen
   Standort
   Aktivitäts-Bereich
 
 NETWORKING
 
 AUFTRAG
 
 LINKS
 
 FACHLEXIKON
 
 KNOW HOW
 
 FORSCHUNG/LEHRE
 
 DOWNLOADS
 
 KONTAKT
 
 IMPRESSUM
 
Wir leben das bvs-Leitbild
 
 Leitbild des b.v.s.
 
 DATENSCHUTZ
 
Zertifizierung

Nach welchen Normen wird zertifiziert?


2. Personalzertifizierung

Neben der Zertifizierung der Büroabläufe gibt es die sogenannte Personal­zertifizierung nach der aktuellen internationalen Norm DIN EN ISO/IEC 17024 (ehemals DIN EN 45013). Hierbei wird nicht die Qualität einer Dienstleistung sondern das Fachwissen einer bestimmten Person geprüft, bescheinigt und fortlaufend kontrolliert.

Welche Bereiche werden nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert?

Nach meinem Wissen werden derzeit neben Sachverständigen für die Bewertung von KFZ-Schäden, Sachverständigen für die Bewertung von Immobilien auch Zertifizie­run­gen für Schäden an Gebäuden sowie für EDV-Dienstleistungen vorgenommen.

Zunächst wurde befürchtet, dass die Europäische Gemeinschaft beabsichtige, das Instrument der öffentlichen Bestellung und Vereidigung abzuschaffen. Deshalb hoffte man, dass die Personalzertifizierung gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 zukünftig eine ganz andere Bedeutung erlangen könnte. Mit Änderung und Ergänzung der Gewerbe­ordnung um den § 36a wurde jedoch sicher gestellt, dass die in Deutschland auf sehr hohem Niveau etablierte "öffentliche Bestellung" dauerhaft Bestand haben wird.

Niemand darf den Titel "Sachverständiger" für sich beanspruchen, wenn er nicht nachweislich auf seinem Fachgebiet über überdurchschnittliche Fachkenntnisse und praktische Erfahrungen verfügt und die Fähigkeit besitzt, diese Eigenschaften bei gutachterlichen Leistungen in seinem Fachgebiet nachvollziehbar, nachprüfbar und ergebnisorientiert zur Anwendung zu bringen. Die Verwendung des Titels "öffentlich bestellter Sachverständiger" ohne gültige Bestellungsurkunde ist ein Straftatbestand!

Welche Bedeutung hat die Zertifizierung in der Immobilienbewertung?

Der breiten Öffentlichkeit bekannt sind Sachverständige mit dem Zusatz öffentlich bestellt und vereidigt. Die öffentliche Bestellung und Vereidigung wird überwiegend von den Industrie- und Handelskammern vorgenommen. Dabei war es bis Mitte der 90er Jahre üblich, dass die öffentliche Bestellung zeitlich unbefristet vergeben wurde und eine Kontrolle der Qualität des Sachverständigen nur stattfand, wenn sich bei den Bestellungsbehörden Beschwerden häuften. Die erfüllt damit einen hoheitlichen Auftrag.

Im Zuge der Globalisierung und mit Zunahme des Einflusses der Europäischen Ge­meinschaft - auch im Hinblick auf die Vereinheitlichung von Ausbildung und Qualifi­kation sowie der gegenseitigen Anerkennung von Prüfungsergebnissen und Zeugnis­sen im grenzüberschreitenden Verkehr wurde für Sachverständige eine Personalzerti­fizierung auf der Grundlage der mittlerweile weltweit gültigen Qualitäts-Sicherungs­norm DIN EN ISO/IEC 17024 im gesetzlich nicht geregelten Bereich geschaffen.

Damit hatte das Berufsbild des Immobilienbewerters durch die neu eingeführte Zertifizierung zunächst eine weitere Steigerung der Kompetenz erfahren. Sachver­ständige mit dem jeweils fachlich höchsten Zertifikat ihrer Zertifizierungstelle hatten damit einen fachlichen Nachweis ihrer besonders herausragenden Qualifikation erbracht, die die Anforderungen an die Kandidaten der öffentlichen Bestellung seinerzeit in vielen Punkten weit überstieg.

Unter Berufung auf die Dienstleistungsrrichtlinie entstanden nun mehrere Akkreditie­rungsstellen, die teilweise auch länderübergreifend den Markt der Zertifizierungsstellen für sich entdeckten. Die EU hat in den letzten Jahren versucht, den Wildwuchs da­durch zu beschneiden, dass in jedem Land nur noch eine zentrale Akkreditierungs­stelle unter der Regie des Wirtschaftsministeriums eingerichtet werden durfte und alle Zertifizierungsstellen sich nur noch dort akkreditieren lassen konnten.

Alle Zertifizie­rungsstellen müssen sich in Deutschland nun von einer Akkreditierungs­stelle, der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS), akkreditieren lassen. Dazu mussten sie die Regeln, nach denen sie zertifizieren wollten und den Ablauf der Prüfungen in einem Dokument hinterlegen und erhielten die Lizenz zur Zertifizierung und Überwachung der selbst aufgestellten Regeln durch die DAkkS. In den letzten 15 Jahren sind so mehrere Zertifizierungsstellen entstanden, die unterschiedliche Anfor­derungen an ihre Prüflinge stellen. Denn trotz der neuen Regel, dass es nur eine Akkreditierungsstelle gibt, ist es immer noch üblich, dass die Zertifizierungsstellen die eigenen Qualitäts­sicherungsmaßnahmen selbst aufstellen dürfen. So gibt es zwischen­zeitlich eine Vielzahl unterschiedlicher Inhalte. Die Unterschiede sind meist marginal und für den Laien wird nicht erkennbar, welches vertiefte Fachwissen durch das Zertifikat geprüft wurde.

Zertifizierungsstellen können seit 2010 in Deutschland bei der Deutschen Akkreditie­rungsstellen GmbH (DAkkS) akkreditiert werden. Die DAkkS wurde durch die Bundes­republik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Tech­nologie (BMWi) gegründet, und führt Akkreditierungen in den verschiedenen Bereichen durch. Einer der Bereiche ist die Akkreditierung von Zertifizierungsstellen für Personen nach DIN EN ISO/IEC 17024. Die Qualitätssicherungs-Norm DIN EN ISO/IEC 17024 legt international anerkannte Anforderungen, im Wesentlichen formale Inhalte der Qualitätssicherung, fest. Die (privaten) Zertifizierungsstellen können die fachlichen Inhalte, die geprüft werden sollen, weitgehend frei bestimmen. Da es kein einheitliches "Normatives Dokument" gibt, reicht jede Zertifizierungsstelle ihr eigenes "Normatives Dokument" ein. Deren Inhalte sind im Internet nicht einsehbar. Deshalb können nur Insider beurteilen, welche Kompetenzen die im Wettbewerb um Absolventen stehen­den Zertifizierungsstellen prüfen bzw. geprüft haben. Mit dem Aufgehen der ehema­ligen TGA, der TrägerGemeinschaft für Akkreditierung in der Deutschen Akkreditie­rungsstelle (DAkkS) zum 01.01.2010 stellte das Institut für Sachver­ständigenwesen (IfS) die Zertifizierung von Grundstücksbewertern für die Zukunft ein. Die Übergangs­frist für die "alte" Akkreditierung endet zum 31.12.2013.

Der Aufbau und die Aufrechterhaltung eines hohen Qualifizierungsniveaus ist teuer und rechnet sich wirtschaftlich für viele Zertifizierungsgesellschaften nicht oder kaum noch. Statt eines Wettbewerbs um die höchste Qualität ist deshalb im Kampf um genügend Anwärter eine Diversifizierung der Inhalte und ein Downgrading sowie eine Aufsplitte­rung der Ausbildungsinhalte aufgetreten, die es dem Verbraucher fast unmöglich macht, die Qualifikation eines Sachverständigen zutreffend beurteilen zu können.

Die haben dagegen seit etwa 2006 die fachlichen Anforderungen an die Qualifi­kation von Immobilienbewertern erheblich verschärft um der Allgemeinheit und den Gerichten Experten zur Verfügung zu stellen, die ein ganzheitliches und breites Spe­zialwissen nachprüfbar bereitstellen. Sie sehen sich derzeit nicht in der Lage, Absol­venten mit Zertifizierung ohne eigene Fach­prüfung für die öffentliche Bestellung anzu­nehmen. Die Durchfallquote ist ausgespro­chen hoch. Auch der kann Zertifizie­rungsabschlüsse nicht automatisch akzep­tieren. Nur, wer öffentlich bestellt wurde, hat den Nachweis erbracht, höchste Qualität und aktuelles Fachwissen erbringen zu können.

Lesen Sie dazu folgenden aktuellen Artikel aus "Der Sachverständige" 06.2013 mehr. Das Prüfstoff-Verzeichnis für das Sachgebiet der Immobilienbewertung können Sie downloaden unter folgendem Link: http://ifsforum.de/db/pruefstoff_bau.pdf

Sie können eins der eingereichten Gutachten downloaden und ausdrucken. Weitere Mustergutachten finden Sie im Downloadbereich:

Was bedeutet das für Sie?

Da es bei Ihrem Gutachten um sorgfältige Recherche, um den aktuellen Stand der Technik und um eine begründete, nachvollziehbare, marktkonforme Immobilien­bewertung geht, sollten Sie nicht zögern, bei gleichen Kosten die höhere Qualifikation zu wählen. Da wir die Sachverständigenordnung in allen Punkten einhalten müssen, und regelmäßig schwierige Individualgutachten erstellen, brauchen wir für jedes Guatchten erheblich mehr Zeit, denn wir müssen den einzelnen Anknüpfungspunkten sorgfältig nachgehen können nicht auf Software zurückgreifen, weil die individuellen Aufgabenstellungen häufig sehr speziell und oft auch ohne jeden Präzedenzfall an uns heran getragen werden.